Gesetzliche Grundlage
Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen.
Gesundheit per Gesetz
Seit dem 1. Januar 2008 wird durch die Steuerfreiheit des § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) die Förderung der Mitarbeitergesundheit unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.
Es können Maßnahmen steuerbefreit geleistet werden, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.
Geschichte
Das BGM hat eine Vielzahl an Grundlagen dessen Geschichte bis in vergangene Jahrzehnte reicht. 1986 veröffentlichte die WHO die Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung, 2007 die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der EU, 2008 SGB V, § 20 „Prävention und Selbsthilfe“ und „Leitfaden Prävention“ und SGB IX, § 3 „Vorrang von Prävention“, § 12 „Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger“, § 13 „Gemeinsame Empfehlungen“ sowie § 84 „Prävention“. Die EG Rahmenrichtlinien zu Arbeitsschutz und Mindestvorschriften bezüglich Sicherheit und Schutz veränderten die Gesetzgebung in Deutschland bestimmend. Schon 1973 existierte in Deutschland der § 3 „Aufgaben der Betriebsärzte“ des ASiG in den Betriebsärzten eine Vielzahl von betrieblicher Gesundheitsförderungsaufgaben erteilt wurden. Dieses Gesetz ist die zentrale Säule von BGM. Die Ottawa Charta von 1986, bei der die WHO viel Mühe und Zeit bis zur Veröffentlichung investieren musste, ist eine weitere Säule. Ziel dieser Charta ist eine Selbstbestimmung der gesamten Bevölkerung zum Umgang mit Gesundheit und Lebensgestaltung.